Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

 

 

B 102 - Neubau der Ortsumgehung Schmerzke in der Stadt Brandenburg an der Havel

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 19.02.2020 mit dem Geschäftszeichen 2110-31102/0102/109 erlassen worden.

Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen  in der festgestellten Änderungsfassung präsentiert. Die ausgelegte Fassung finden Sie in diesem Portal unter Anhörungsverfahren/Straße/Bundesstraße.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Stadt Brandenburg an der Havel, Landeshauptstadt Potsdam, Gemeinde Kloster Lehnin und in der Gemeinde Groß Kreutz zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Diese Pläne sind maßgeblich.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen und die öffentlichen Bekanntmachungen in den örtlichen Tageszeitungen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

 

 

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121