Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 

Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren
Ausbau des Knotenpunktes B 1/L 233 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Durchführung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Im Anschluss an diesen Text, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert, so wie sie derzeit in den betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ausliegen bzw. ausgelegen haben.
Die Planunterlagen liegen bzw. lagen in folgenden, betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden während der Dienststunden in der Zeit vom 04.03.2020 bis 03.04.2020 aus:

 

  • der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
  • in der Stadt Bernau
  • im Amt Märkische Schweiz und
  • vom 25.03.2020 bis 24.04.2020 in der Stadt Müncheberg

 

Die Einwendefrist endet(e) am 17.04.2020 bzw. 08.05.2020 um 24:00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt die hierzu ergangene öffentliche Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Fristen sind allein maßgeblich! Die Bekanntmachung enthält weiterhin Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.

 

Über diese internetgestützte Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den Plan auch außerhalb der Dienststunden Ihrer Verwaltung und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfrist zu informieren. In dem Zusammenhang weise ich bei diesem Verfahren darauf hin, dass die Nummerierung der Unterlagen deshalb lückenhaft ist, weil die nach der Richtlinie für die Erstellung der Unterlagen vorgegebenen Reihenfolge eingehalten werden soll. Es ist aber z.B. nicht sinnvoll, in diese Planung eine Unterlage 4 (Übersichtshöhenplan) oder 15 (Bauwerksskizzen) einzufügen, weil z.B. keine Bauwerke geplant sind. Die hier veröffentlichten Unterlagen sind vollständig und entsprechen den ausgelegten Unterlagen.

 


Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr oder in den o.g. Verwaltungen vorbringen. Bitte schreiben Sie uns oder dem auslegenden Amt Ihre Einwendung: unterschrieben, mit ladungsfähiger Adresse und hilfsweise Telefonnummer.
 

 

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind.

 


Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten auf diesem Weg auch Erfahrungen über die Akzeptanz der Internetdarstellung und die Handhabbarkeit der Software sammeln. Uns interessieren dazu Ihre Vorschläge und Kritiken. Über positive Äußerungen freuen wir uns natürlich auch. Stellen Sie uns Ihre Fragen oder äußern Sie Anregungen. Wir freuen uns über jeden Nutzer dieses Angebotes.

 


Mit freundlichen Grüßen
Die Anhörungsbehörde
Ja, ich akzeptiere die Nutzungshinweise.
Nein, ich akzeptiere die Nutzungshinweise nicht und werde zur Startseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr geleitet.

Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121