Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 

Ersatz-Baumaßnahme "L 902 - Bauwerk (BW) 2, Brücke über die Wublitz bei Grube und Leest"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 22. Juni 2023 mit dem Geschäftszeichen 212-31103/0902/002 erlassen worden.

Nach Anerkennung der Nutzungshinweise wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit dem festgestellten Plan zugänglich gemacht.

Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans wird in der Landeshauptstadt Potsdam und in der Stadt Werder (Havel) zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Der Ort und die Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegungszeit (4. September 2023 bis 18. September 2023 (jeweils einschließlich)) nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde

Ja, ich akzeptiere die Nutzungshinweise.
Nein, ich akzeptiere die Nutzungshinweise nicht und werde zur Startseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr geleitet.

Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121