Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 

Planfeststellung für die Änderung der B 109 von 0,605 km im Abschnitt 165 bis 0,205 km im Abschnitt 175, Ersatzneubau der Brücke im Zuge der B 109 über den Verbindungskanal (Bundeswasserstraße) am Fährkrug, Änderung der Achse und Gradiente der B 109 und der Einmündung der L 217 in die B 109, Änderung der Bundeswasserstraße (Verbindungskanal), einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in der Stadt Templin (Gemarkungen Templin, Densow und Gandenitz), in der Stadt Lychen (Gemarkung Beenz) im Landkreis Uckermark sowie einer Ersatzaufforstung in der Stadt Wittstock/Dosse (Gemarkung Gadow) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss zu dem oben genannten Vorhaben ist am 5. Oktober 2021 mit dem Geschäftszeichen 212-31102/0109/018 erlassen worden.

Eine Ausgfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den Städten Templin, Lychen und Wittstock/Dosse zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Der ausgelegte Plan ist maßgeblich. Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachung der jeweiligen Stadt. Die Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Nach Akzeptierung der Nutzungsbedingungen wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planunterlagen zugänglich gemacht.

Mit dieser internetgestützten Präsentation haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121