Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 

Änderung der Bundesstraße 109 durch die erstmalige Anlage eines Radweges südöstlich der Fahrbahn zwischen den Knotenpunkten mit der Kreisstraße 7325 (Netzknoten 2748 004, Abzweig
nach Lindenhagen) und etwa 350 m vor den mit der Landesstraße 15 (Netzknoten 2748 002, Abzweig nach Gollmitz) mit einer Länge von 3.677 m einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Lindenhagen, Schmachtenhagen und Groß-Sperrenwalde der Gemeinde Nordwestuckermark und in der Gemarkung Prenzlau der Stadt Prenzlau, alles im Landkreis Uckermark

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 30. November 2023 mit dem Geschäftszeichen 212-31102/0109/015 erlassen worden.

Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der ursprünglich ausgelegten Fassung und in der festgestellten Änderungsfassung präsentiert.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Gemeinde Nordwestuckermark und der Stadt Prenzlau zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich vom 8. Januar 2024 bis einschließlich zum 22. Januar 2024 ausgelegt. Diese Pläne sind maßgeblich.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

 

 

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121