Stadt lbvbrandenburg

Landesamt für Bauen und Verkehr
Planfeststellungsbehörde
Lindenallee 51
 
15366 Hoppegarten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planfeststellungsbeschluss ist am 10.01.2018 mit dem Geschäftszeichen 2104-31102/0002/019 erlassen worden.

Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in den Städten Angermünde und Schwedt/Oder zu jedermanns Einsicht zwei Wochen lang förmlich ausgelegt. Diese ausgelegten Pläne sind maßgeblich.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im örtlichen Bekanntmachungsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Die Planfeststellungsbehörde 

 

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Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121