Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren
2. Planänderung zum Neubau der Bundesstraße B 96 OU Teschendorf - Löwenberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Durchführung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Im Anschluss an diesen Text, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert, so wie sie in den betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ausliegen.
Die Planunterlagen liegen in folgenden, betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden während der Dienststunden in der Zeit vom 09.03.2018 bis 09.04.2018 aus:
Gemeinde Löwenberger Land
Stadt Oranienburg
Stadt Kremmen
Amt Gransee und Gemeinden
Stadt Rheinsberg
Stadt Wittstock/Dosse
Stadt Liebenwalde
Stadt Velten
Die Einwendefrist endet am 08.06.2018 um 24:00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt die hierzu ergangenen öffentlichen Bekanntmachungen im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Fristen sind allein maßgeblich! Die Bekanntmachung enthält weiterhin Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.
Über diese internetgestützte Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den Plan auch außerhalb der Dienststunden Ihrer Verwaltung und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfrist zu informieren.
Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr oder in den o.g. Verwaltungen vorbringen. Bitte schreiben Sie uns oder dem auslegenden Amt Ihre Einwendung: unterschrieben, mit ladungsfähiger Adresse und hilfsweise Telefonnummer.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten auf diesem Weg auch Erfahrungen über die Akzeptanz der Internetdarstellung und die Handhabbarkeit der Software sammeln. Uns interessieren dazu Ihre Vorschläge und Kritiken. Über positive Äußerungen freuen wir uns natürlich auch. Stellen Sie uns Ihre Fragen oder äußern Sie Anregungen. Wir freuen uns über jeden Nutzer dieses Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Die Anhörungsbehörde