Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planfeststellungsbeschluss ist am 25.05.2016 mit dem Geschäftszeichen 2107-3110320198/008 erlassen worden.
Im Anschluss an diesen Text, wird Ihnen der Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses präsentiert.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bekanntmachungen Ihrer Gemeinden im Amtsblatt oder an den Aushängen. Die jeweilige Bekanntmachung enthält neben der Auslegefrist nähere Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Mit dieser internetgestützten Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den festgestellten Plan auch außerhalb der Dienststunden und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Rechtsbehelfsfristen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Planfeststellungsbehörde