Stadt lbvbrandenburg

Planfeststellungsbeschlüsse und Nachträge im Zuge von Straßenbahnen

<a href='liste?stb'>Planfeststellungsbeschlüsse und Nachträge im Zuge von Straßenbahnen</a>

Der Planfeststellungsbeschluss ist der Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens. Diese werden öffentlich ausgelegt. Der Vorhabenträger bekommt dadurch Baurecht.

Planfeststellungsbeschlüsse können durch Nachträge geändert werden.

Im Folgenden können Sie sich über die Planfeststellungsbeschlüsse und deren Nachträge im Zuge von Straßenbahnen im Land Brandenburg informieren.


Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121