Planfeststellungsbeschlüsse und Nachträge im Zuge von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
Der Planfeststellungsbeschluss ist der Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens. Diese werden öffentlich ausgelegt. Der Vorhabenträger bekommt dadurch Baurecht.
Planfeststellungsbeschlüsse können durch Nachträge geändert werden.
Im Folgenden können Sie sich über die Planfeststellungsbeschlüsse und deren Nachträge im Zuge von nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Land Brandenburg informieren.
Planfeststellung nichtbundeseigener Eisenbahnen
Kontakt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121
LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de