Im Rahmen einer Entwicklungssatzung können bebaute Bereiche im Außenbereich als „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ festgelegt werden, wenn die Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen ausgewiesen und mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind. Dies betrifft vorliegend ein Grundstück am Nordrand von Langerwehe (Objekt Nikolausberg 34). Die Satzung schafft innerhalb ihres Geltungsbereiches neues Baurecht. Jedoch nur im Rahmen des Maßstabs des Einfügens nach § 34 (1) BauGB. Wenn dies nicht erreicht werden kann, ist ein Bebauungsplan erforderlich.