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Gemeindeplanung in Langerwehe

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Sonstige Planungen
Klarstellungssatzung Schlich und Merode

Mit der Darstellung auf der Karte legt die Klarstellungssatzung abschließend fest, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich zum Bestand nach § 34 BauGB unmittelbar - mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung - eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf; dabei werden keine neuen Bauflächen ausgewiesen.

Digitalisierungsgrundlage: DGK5
Umring mit Attributen herunterladen

Ansprechperson

  • Herr Michael Meurer, Telefon: 02423-409144, E-Mail: mmeurer@langerwehe.de
  • Frau Daniela Gries, Telefon: 02423 409172, E-Mail: dgries@langerwehe.de

Verfahrensschritte

Anhänge