Mit der Darstellung auf der Karte legt die Klarstellungssatzung abschließend fest, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich zum Bestand nach § 34 BauGB unmittelbar - mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung - eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf; dabei werden keine neuen Bauflächen ausgewiesen.