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Gemeindeplanung in Langerwehe

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Sonstige Planungen
Klarstellungssatzung D´horn

Mit der Darstellung auf der Karte legt die Klarstellungssatzung abschließend fest, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich zum Bestand nach § 34 BauGB unmittelbar - mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung - eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf; dabei werden keine neuen Bauflächen ausgewiesen.

Digitalisierungsgrundlage: DGK5
Umring mit Attributen herunterladen

Ansprechperson

  • Herr Michael Meurer, Telefon: 02423-409144, E-Mail: mmeurer@langerwehe.de
  • Frau Daniela Gries, Telefon: 02423 409172, E-Mail: dgries@langerwehe.de

Verfahrensschritte

Anhänge