2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E18 "Schneidhausen" (Bebauungsplan)

Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 20.02.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes E 18 "Schneidhausen", Ortsteil Kreuzau, im Verfahren nach § 13  BauGB (Vereinfachtes Verfahren) beschlossen. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der baulichen Voraussetzung für ein Mischgebiet. Im ursprünglichen Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Industriegebiet geschaffen. Mit der nun folgenden Änderung soll die Grundlage zur Herabstufung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet erfolgen. Damit soll eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) sowie die frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.

 

Abgrenzungskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung