Denkmalbereichssatzung Biesenkamp/ Emmericher Straße (Satzung)

Der Bereich Biesenkamp/ Emmericher Straße liegt etwa zwei Kilometer nordöstlich der Klever Innenstadt und ein Kilometer südwestlich vom alten Ortskern von Kellen an der Ausfallstraße nach Emmerich, die von Kleve nach Nordwesten an Kellen vorbei Richtung Rhein führt. Zwischen den beiden historischen Orten erfolgte um 1930 auf einer bis zu dieser Zeit als Acker- und Gartenland genutzten Fläche die Erschließung von neuem Bauland. Hierzu zählt die Bebauung am Biesenkamp. Ein heute trocken gefallener Entwässerungsgraben begrenzt das Areal am Biesenkamp im Nordwesten.

Für diesen Bereich liegt ein Gutachten des LVR-Amt für Denkmalpflege vor, laut Gutachten erfüllt der angesprochene Bereich die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereichs.
Das Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, Gestalt und Struktur des Straßenzugs, der historischen prägenden Bausubstanz und den dazugehörigen Gartenstrukturen als Einheit zu erhalten und für die Zukunft zu bewahren.

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Kontakt

  • Herr Tobias Wilkes, Telefon:  , E-Mail: Tobias.Wilkes@kleve.de

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandaten für die Öffentlichkeit