3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Kleve 61 Sackstraße/ Siegertstraße/ Triftstraße/ Südstraße (Bebauungsplan)

Der Verwaltung liegt eine Anfrage für die Bebauung des Geltungsbereichs vor. Der derzeit für den Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Kleve 61 für den Bereich Sackstraße/ Siegertstraße/ Triftstraße/ Südstraße stammt aus dem Jahr 1964 und setzt im Geltungsbereich der 3. vereinfachten Änderung u.a. eine zwingende Zweigeschossigkeit, ein Baufenster mit den Maßen 8,50 x 14,50 Metern sowie die Position zweier Einzelgaragen fest.

Um eine zeitgemäße Planung umsetzen zu können ist eine Änderung des Planungsrechts in diesem Bereich erforderlich.

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Kontakt

  • Frau Ines Lehbrink, Telefon: 02821/84342, E-Mail: ines.lehbrink@kleve.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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