4-346-0 Dorfstraße/ Burg Ranzow (Bebauungsplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-346-0 überplant den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4-221-3 an der Dorfstraße in Materborn, welcher am 08.04.2009 Rechtskraft erlangt hat.

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4-221-3 im Bereich der Dorfstraße vor. Es ist beabsichtigt, den Kindergarten, der sich jetzt an der Dorfstraße 65 befindet, auf die gegenüberliegende Seite der Dorfstraße zu verlagern. Geplant ist im Zuge der Verlagerung auch die Vergrößerung des Kindergartens. Die Verlagerung sowie Vergrößerung des Kindergartens ist aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen.

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Übersichtsplan

Kontakt

  • Frau Meike Rohwer, Telefon: 02821/84-264, E-Mail: meike.rohwer@kleve.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

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Pläne und Gutachten