1-200-2 Klever Ring (großflächiger Einzelhandel) (Bebauungsplan)

Es bestehen seitens der Eigentümer Planungen, die zurzeit brachliegenden Flächen am Klever Ring zu entwickeln. Zudem gibt es Überlegungen den vorhandenen Baumarkt zu erweitern.
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1-200-0 und Nr. 1-200-1. Der Bebauungsplan Nr. 1-200-0 sieht für den Bereich ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ ohne Begrenzung der Verkaufsflächen und ohne Festlegung der Sortimente. Der Bebauungsplan Nr. 1-200-1 betrifft einen Teilbereich des Gebietes, indem bereits eine Tankstelle errichtet wurde.
Der Bebauungsplan Nr. 1-200-2 soll nun den Bereich des Sondergebietes planungsrechtlich neu regeln. Es verbleibt die Ausweisung eines Sondergebiets großflächiger Einzelhandel, allerdings wird das Gebiet in drei Teilbereiche (SO1, SO2, SO3) gegliedert. In den jeweiligen Teilbereichen ist festzulegen, welche und wie viele Einzelhandelsbetriebe dort angesiedelt werden und die maximale Größe der jeweiligen Verkaufsflächen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Kontakt

  • Frau Hannah Janßen, Telefon: 02821 84268, E-Mail: hannah.janssen@kleve.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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