1-167-1 Spyckstraße, Ludwig-Jahn-Straße, Hafenstraße, Kavarinerstraße (Bebauungsplan)

Der Bereich des Bebauungsplanes befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Innenstadtbereich. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 1-260-0 für den Bereich Hafenstraße, der östliche Teil im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 1-276-8.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine innerstädtische Brachfläche zu entwickeln sowie die gegenwärtigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Bereich festzusetzen. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in Kleve, wurden vom Rat der Stadt verschiedene Konzepte beschlossen. Insbesondere die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen im Bebauungsplan Nr. 1-167-1 mit berücksichtigt werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Kontakt

  • Frau Birte Devriel, Telefon: 02821/84577, E-Mail: birte.devriel@kleve.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu