4-076-4 Grüner Ring (Bebauungsplan)

Ziel der Aufhebung ist es, eine flexible Bauweise zu ermöglichen ohne das sich das Gebiet grundsätzlich verändern kann. Die Vorgaben durch das Einfügungsgebot und dem neu aufzustellenden einfachen Bebauungsplan Nr. 4-338-0 bieten die Sicherung der prägenden Wohnstruktur und eine gewisse Flexibilität bei potenziellen neuen Bauvorhaben.

Die Aufhebung dieses Bebauungsplans erfolgt zeitgleich mit der Aufhebung der Bebauungspläne Nrn. 4-076-1 und 4-076-5 in einem Verfahren. Dementsprechend existiert für das Gesamtverfahren nur eine Begründung und ein Artenschutzgutachten.

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Kontakt

  • Frau Hannah Janßen, Telefon: 02821 84268, E-Mail: hannah.janssen@kleve.de

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

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Aufhebungsverfahren