Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept 2022 (EHK Fortschreibung)

Das Einzelhandelskonzept dient als konzeptionelle Grundlage für alle planungsrechtlichen Entscheidungen und der gezielten Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist es, aktuelle Einzelhandelsentwicklungen zur berücksichtigen und eine gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur auf eine entsprechend tragfähige, städtebauliche funktional ausgewogene rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen.

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes soll nach den Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.

 

Ansprechperson

  • Frau Birgit Hagemeyer, Telefon: 02237-58130, E-Mail: birgit.hagemeyer@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 16.05.2022 - 19.06.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

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