Bebauungsplan

Bebauungsplan Horrem 367 Horremer Straße

Die bestehende Zeilenbebauung stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientierten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und somit eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erreichen und dem sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Sorge zu tragen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-Innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 29.02.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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