Flächennutzungsplan

33. Flächennutzungsplanänderung Nordring/ Eindhovener Straße

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Voraussetzung zum Neubau einer Altenpflegeeinrichtung, einer bestimmten Anzahl noch zusätzlich festgeschriebener Wohneinheiten sowie die Errichtung von zweigeschossigen Doppelhaushälften zu schaffen.

Die zurzeit verbindliche 5. Änderung des Flächennutzungsplanes trifft im vorgenannten Bereich noch die Ausweisung „Sonderbaufläche“ und "Gemischte Baufläche" straßenbegleitend zum Nordring.

Die Ausweisung der vorgenannten Flächen wurde aufgrund der im Jahre 1991 geplanten Konzeption eines Altenpflegeheimes, mit medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, eines Klinikbereiches sowie Ladenlokalen die eine Versorgung des täglichen Bedarfs decken sollte, getroffen.

Aufgrund der der vorgenannten Ziele und Zwecke zur Bebauung dieser Fläche ist diese Ausweisung entbehrlich, so dass die Fläche wieder in "Wohnbaufläche" geändert werden soll.

Um die planungsrechtliche Umsetzung entsprechend zu gewährleisten, ist als Voraussetzung vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 24.08.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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