Flächennutzungsplan

32.Flächennutzungsplanänderung Neffelweg

Ziel und Zweck der Planung ist, Teilbereiche die derzeit im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt sind, in Wohnbaufläche und einen 50 m breiter Streifen parallel des Neffelbaches in Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft", zu ändern.

Durch die Aufstellung des parallel betriebenen Bebauungsplanes 274 „Neffelweg“ Stadtteil Kerpen soll des Weiteren die Errichtung von 7 freistehenden Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten für den gehobenen individuellen Bedarf ermöglicht werden.

Die 50 m breite Grünfläche wird im Bebauungsplan differenziert in einer Breite von 30 m als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, der verbleibende 20 m breite Streifen parallel zur vorgenannten Fläche als private Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen festgesetzt.

In den dazugehörigen textlichen Festsetzungen werden diese Maßnahmen noch konkretisiert.

Mit der Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der östlichen Seite des Neffelweges eine weitere Entwicklung des Ortsteiles Kerpen-Langenich in diesem Bereich zum Abschluss gebracht werden.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 16.02.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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