Bebauungsplan

Bebauungsplan Brüggen 282A Feuerwehrgerätehaus

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 282 A ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen, zum anderen jedoch gleichzeitig für die derzeit gärtnerisch genutzten Freiflächen sowie der Freiflächen des ehemaligen Brikettfabrikgeländes Hubertus eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 17.08.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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