Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 357 Anlage für soziale Zwecke - Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Si 357 ist es, eine bauleitplanerische Flächensicherung für die Ansiedlung einer Anlage für soziale Zwecke mit der Zweckbestimmung Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft im Stadtteil Sindorfzu ermöglichen. Da der Bebauungsplan SI 357 Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 23 "Bruchhöhe" überlagert, wird der Bebauungsplan SI 23 in den Teilbereichen aufgehoben und zukünftig durch den Bebauungsplan SI 357 ersetzt. Die Flächensicherung erfolgt durch die Festsetzung einer "Fläche für den Gemeinbedarf", (gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB) mit der Zweckbestimmung "Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" und dem besonderen Nutzungszweck "Flüchtlingsunterkünfte".

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 01.11.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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