Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 346 Wohnanlage Breite Straße/ Hüttenstraße

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren.

Durch das Planungsziel der Nachverdichtung des Plangebietes und der damit verbundenen Innenentwicklung wird das Plangebiet im gewachsenen Siedlungsraum von Sindorf einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt. Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel. Durch die Planung soll dem Bedarf an Wohnraum, insbesondere für die Zielgruppe 55+, Rechnung getragen werden.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 13.04.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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