Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 251A Sportanlage Vogelrutherfeld

Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Sportanlage Vogelrutherfeld mit Vereinsheim und Stellplatzflächen. Öffentliche Grünflächen und Ausgleichsflächen werden planungsrechtlich abgesichert.

Die Notwendigkeit der Sportanlage ergibt sich aus dem Bedarf der Einwohner im Bereich der Entwicklungsmaßnahme. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen ist begründet durch das nördlich angrenzende neue Wohngebiet.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 07.11.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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