Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 245 Industriegebiet Geilrather Feld

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist es, eine Standortsicherung für einen bestehenden gewerblichen Betrieb durch Festsetzung eines Industriegebietes zu betreiben und darüber hinaus bereits vorhandene Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes 19 A  Industriegebiet Hüttenstraße” zu arrondieren. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 245 sollen auch Ansiedlungsmöglichkeiten für solche Betriebe geschaffen werden, welche gemäß bestehender Rechtslage auf anderen Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebietes unzulässig sind.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 24.08.1999, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz