Bebauungsplan

Bebauungsplan Kerpen 353 Nördlicher Rad-/ Gehweg

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Rad- und Fußwegetrasse als Verbindung zwischen den im Bau befindlichen bzw. fertig gestellten Rad- und Fußwegeanlagen des Umsiedlungsstandortes „Manheim-Neu“ mit den vorhandenen Rad- und Fußwegeanlagen im östlichen Bereich der K 17 zu schaffen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 25.10.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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