Bebauungsplan

Bebauungsplan Horrem 296 1.Änderung Gleisdreieck

Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den derzeit unternutzten Flächen des Gleisdreieckes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebietes zu schaffen. Als Fortentwicklung des rechtskräftigen Bebauungsplanes sollen die Erschließungsanlagen weiter entwickelt werden um

eine kleinteiligere Nutzung und Parzellierung zu erreichen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 11.10.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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