Bebauungsplan

Bebauungsplan Blatzheim 1/ 3.Änderung

Ziel und Zweck der 3. Änderung ist die Verlängerung der vorderen und rückwärtigen Baugrenze bis zu einem Abstand von 6,0 m ab der Straßenbegrenzungslinie. Entsprechend wird die seitliche Baugrenze aufgehoben und in einem Abstand von 6,0 m parallel zu der Straßenbegrenzungslinie des Giffelsberger Weges festgelegt. Die neuen Garagen sind in der Flucht der vorhandenen Garagen zu errichten, wobei jedoch mindestens 3,0 m Abstand ab Straßenbegrenzungslinie einzuhalten sind.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist seit dem 01.05.1974 rechtsverbindlich.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 01.05.1975, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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