Bebauungsplan

Bebauungsplan Blatzheim 1/ 1.Änderung

In der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 soll aufgrund des wachsenden Wohnbedarfs in der Gemeinde Blatzheim einer höheren Verdichtung des schon bestehenden Bebauungsplanes Nr. 1 entsprochen werden.

Der seit dem 01.11.1974 rechtskräftige Bebauungsplan ist inzwischen überwiegend bebaut.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 01.11.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz