Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 232 2.Änderung "Gewerbegebiet Europaring"

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes SI 232 A/2. Änderung „Gewerbegebiet Europaring“,“ ist es die planungsrechtlichen Grundlagen für eine aus verkehrlicher Sicht zwingend erforderlichen zweite Anbindung der Gewerbegebiete „Europaring“ und „Europarc“ an den Europaring (K 39) zu schaffen. Diese soll den Kreisverkehr am Europaring im Norden mit der Michael-Schumacher-Straße im Süden verbinden.

Die vorgesehene Verbindung ermöglicht eine kleinteilige Gliederung der an die Planstraße angrenzenden, derzeit nicht an eine öffentliche Erschließung angebundenen, unbebauten Gewerbeflächen.

Die planerischen Zielsetzungen bzgl. der zulässigen Nutzungsarten in den Gewerbegebieten entsprechen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 232 A „Europaring“.

Darüber hinaus soll eine Verbindungstrasse über die Michael-Schumacher- Straße zu einer potentiellen Radwegeschnellverbindung zwischen den Ortsteilen Sindorf und Kerpen die über die BAB 4 führt planungsrechtlich gesichert werden.

Ein weiteres Ziel, was mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt wird, ist der Umgang mit dem Klimawandel, der eine zentrale Herausforderung für die Stadtplanung und Stadtentwicklung darstellt. Einerseits gilt es die Treibhausgasemissionen und den Endenergiebedarf gemäß dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen drastisch zu reduzieren. Andererseits muss die Stadt sich bereits heute auf schleichende Klimaveränderungen und zunehmende Extremwetterereignisse einstellen, nicht zuletzt um sich der kommunalen Daseinsvorsorge anzunehmen. Daher gilt es im Rahmen der Bauleitplanung klimatische Auswirkungen der Planungen zu bewerten und ggf. Minderungs- und bzw. Vermeidungsmaßnahmen zu definieren und durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern und somit wichtige Voraussetzungen für eine energieeffiziente Stadt und gleichzeitig klimaangepasste und resiliente Siedlungsstrukturen zu schaffen.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 02.08.2021 - 10.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz