Bebauungsplan

Bebauungsplan SI 385 Interkommunales Gewerbegebiet Elsdorf/Kerpen Sindorf-West

Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB

Zweck der Planung: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 385 und der parallelen 91. Änderung des Flächennutzungsplanes folgt die Kolpingstadt Kerpen einerseits den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes NRW sowie der Vorgabe der Bezirksregierung Köln, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bauleitplanerisch umzusetzen. Für das Stadtgebiet verfolgt die Kolpingstadt Kerpen unter dem Eindruck des Strukturwandels in der Region das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung des Bereichs Kerpen Sindorf in interkommunaler Abstimmung mit der Stadt Elsdorf zu schaffen und somit künftigen Arbeitsplatzverlusten entgegenzusteuern.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 02.07.2021 - 13.08.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

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