Flächennutzungsplan

34. Flächennutzungsplanänderung Bereich Vinzenzstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen wurde am 25.09.2001 der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 267 A „Bereich Vinzenzstraße“ gefasst. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, auf den zur Zeit brachliegenden und ehemals durch Einzelhandel mit den dazugehörigen Stellplätzen genutzten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnquartiers mit einem kleinen Quartiersplatz zu schaffen.

Die vorhandene Wohnnutzung an der Schulstraße, teilweise der Schützenstraße sowie die vorhandene und geplante Bebauung des Blockinnenbereiches entsprechen nicht mehr den ehemaligen Planintentionen der Darstellung von gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan.

Geplant ist die Realisierung von circa 28 Einfamilienhäusern als Reihen- und Doppelhäuser in bis zu 2-geschossiger offener Bauweise.

Im Bereich der Stiftsstraße zwischen Haus Nummer 62 und Haus Nummer 72 ist beabsichtigt, in Anlehnung an die schon vorhandene Bebauung Mehrfamilienhäuser mit ggf. erdgeschossiger gewerblicher Nutzung zu errichten.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 13.04.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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