Bebauungsplan

Bebauungsplan Manheim 360 RAA -Anlage Haus Forst

Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsabfällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt.

Die bestehende WSAA wird zur Gewinnung von Wertstoffen weiter betrieben.

Die wesentlichen Ziele und Zwecke des neu zu erstellenden Bebauungsplans sind:

- bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA = Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie Haus Forst,

- Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, etc. Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten)

- Verwertung von Rostasche z.B. im Straßen- und Wegebau o.ä. durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten.

- Schaffung weiterer Fahrspuren und einer zusätzlichen Waage für den An- und Abfahrtsverkehr im Bereich der Zufahrt.

Es handelt sich um eine angebotsbezogene / öffentlich-rechtliche Bauleitplanung. Vorhabenträger ist die Remex Mineralstoff GmbH. Ein städtebaulicher Rahmenvertrag (Planungsvereinbarung) zwischen dem Vorhabenträger und der Kolpingstadt Kerpen wurde am 03.06.2016  geschlossen.

Durch den Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 9 Abs. 2 Nr.2 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043 planungsrechtlich gesichert werden.

Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und den erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage“ befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird, d.h. dass nach Ablauf der Befristung gem. § 9 (2) Nr.2 BauGB die Folgenutzung gem.§ 5 (2) Nr. 5 BauGB „Grünfläche“ ist. Die im Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen werden zum 31.12.2043 gem. § 9 (2) Nr. 2 BauGB unzulässig. Der Bebauungsplan MA 360 ist zu dem Zeitpunkt aufzuheben.

Die Folgenutzung als „Grünfläche“ ist auch im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur „Wiederaufnahme der Deponie“ (Bezirksregierung Köln, AZ.:52.03.09-001016/3.8-PF-Be) zu sehen, die als Zielsetzung die Rekultivierung der gesamten Deponiefläche, einschließlich der zum heutigen Zeitpunkt im Geltungsbereich des BP 360 geplanten und dargestellten, befristeten Sonderbaufläche hat. Erreicht der Verfüllfortschritt der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, sind die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan 360 (31.12.2043) zu ändern bzw. aufzuheben.

Nach Ablauf der Befristung und Aufhebung des Bebauungsplanes MA 360 treten die Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen für diesen Bereich wieder in den Vordergrund.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der im Parallelverfahren aufgestellten 76. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Das Plangebiet wurde so festgelegt, dass die Deponie Haus Forst in den beiden zuerst geplanten Deponieabschnitten (DA 4 und DA 3.2, siehe Anlage A) komplett verfüllt werden kann.

Erst bei Verfüllung des letzten Deponieabschnittes (DA 5, siehe Anlage A) wird in die Sondergebietsfläche des Bebauungsplans eingegriffen und – nach Rückbau der dort vorhandenen und geplanten Anlagen - eine Überschüttung dieses Bereichs durch die Deponie erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird der zu erstellende Bebauungsplan entsprechend seine Gültigkeit verlieren.

 

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-Innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 14.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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