Flächennutzungsplan

31.Flächennutzungsplanänderung Polizeistation Mitte

Das Ziel der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Polizei“, die planungsrechtliche Voraussetzung zur Aufstellung des parallel betriebenen Bebauungsplan KE 269 C "Polizeiinspektion Kerpen" zu schaffen.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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