Flächennutzungsplan

29.Flächennutzungsplanänderung Vinger Weg

Ziel und Zweck der Planung ist, für diesen Bereich Wohnbauflächen auszuweisen um unerwünschte gewerbliche Nutzungen und Nutzungen des Handels, die auf Grundlage des rechtsverbindlichen Art- und Maßplanes von 1960 genehmigt und zwischenzeitlich aufgegeben wurden, auszuschließen. Durch die geplante Darstellung als Wohnbauflächen für diesen Bereich wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtteiles Kerpen gesichert.

Die derzeit verbindliche 1. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt im Wirkungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemischte Bauflächen“ und für einen Teilbereich „Wohnbauflächen dar. Die „Gemischte Baufläche soll in der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Wohnbaufläche“ und in „Öffentliche Grünfläche“ sowie eine „Wohnbaufläche“ in „Öffentliche Grünfläche““ geändert werden.

Ein circa 12 m breite Grünfläche, die im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen als Wohnbaufläche dargestellt ist, wird in der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes differenziert als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

Eine weitere Fläche, die im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen als gemischte Baufläche dargestellt ist, wird als öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen.

Mit der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für diesen Bereich die Entwicklung am westlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Kerpen langfristig zum Abschluss gebracht werden.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 22.05.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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