Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 231A 4.Änderung Gewerbegebiet Hahner Äcker Ost

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " soll das auf der Grundlage des ursprünglichen Bebauungsplanes entstandene Gewerbegebiet östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter entwickelt werden.

Dem ursprünglichen Planungsgedanken – Realisierung eines " Gewerbeparks " - wird durch Beibehaltung der grünordnerischen Festsetzungen und Sicherung der realisierten Grünanlagen weiterhin Rechnung getragen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 19.01.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz