Bebauungsplan

Bebauungsplan Sindorf 228A 1.Änderung Kerpener Straße

Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 228 A ist es, durch die Erhöhung der zulässigen Maße der Trauf – und Firsthöhen (Gebäudehöhe) die planungsrechtliche Grundlage für eine Höhenanpassung der Bebauung im westlichen Teil der Kerpener Straße an die für den östlichen Teil zulässigen Gebäudehöhen zu schaffen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 28.06.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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