Bebauungsplan

Bebauungsplan Horrem 290C 1.Änderung Am Ichendorfer Weg

Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1geschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan ließ bisher nur eine 2geschossige Bebauung zu.

Hinweis: Durch die Festsetzungen der 1. Änderung werden entgegenstehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 290 C ersetzt.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 13.12.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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