Bebauungsplan

Bebauungsplan Buir 1/ 3.Änderung Pastoratsacker

Der Bebauungsplan 1/3. Änderung weist für den Bereich zwischen Hohlweg und Heribertstraße Wohnbauflächen für eine bis zu zweigeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung aus.

Der Bebauungsplan 1/3.Änderung ist seit dem 11.04.1974 rechtsverbindlich und weitgehend umgesetzt.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 11.04.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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