Bebauungsplan

Bebauungsplan Blatzheim 330 Kunibertusstraße/ Giffelsberger Weg

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßstäbliche Einfamilienhausbebauung.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 10.08.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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