Bebauungsplan

Bebauungsplan Blatzheim 7/ 5.Änderung

Ziel und Zweck der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 ist die Schaffung zusätzlicher überbaubarer Flächen zur Erstellung von Einfamilienhäusern.

Die seit dem 25.07.1994 rechtskräftig gewordene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist inzwischen überwiegend bebaut.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 25.07.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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