80 Ka - Kamener Knapp
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.04.2024 gemäß § 2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 Ka – Kamener Knapp beschlossen.
Das ca. 2,8 ha große Plangebiet liegt im Norden der Stadt Kamen, unmittelbar südlich der Autobahn A2 und stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche dar. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straße „Kamener Knapp“ im Westen, das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 133, Flur 13, Gemarkung Kamen bzw. dem Fußweg „Kamener Knapp“ im Norden, die Sportflächen des Boulodromes 1. Pétanque Club 99, Kamen e.V. im Osten sowie die Wohnbebauung entlang der Straßen „Auf dem Brink“ bzw. „Am Hang“ im Süden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 Ka - Kamener Knapp wird der stetigen Nachfrage und dem Bedarf an Wohnbauflächen Rechnung getragen. Im Hinblick auf die bestehende Wohnbebauung im Süden und Osten ergibt sich durch die Entwicklung des Plangebietes eine Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbestandes in nördlicher Richtung.
Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs stehen die Schaffung von Wohnraum in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern im Fokus. Darüber hinaus ist die Möglichkeit einer Mehrfamilienhausbebauung entlang der Straße „Kamener Knapp“ vorgesehen, um eine Vielfalt an unterschiedlichen Wohnungsformen und -größen zu ermöglichen. Im weiteren Verfahren besteht die Möglichkeit der Schaffung von öffentlich-geförderten Wohneinheiten im Plangebiet. Im Sinne eines klimaangepassten Städtebaus und als Reaktion auf die zunehmenden Starkregenereignisse, soll die Entwässerung der überwiegenden Flächen des Plangebietes über ein Regenrückhaltebecken erfolgen. Dafür wird die Inanspruchnahme der Fläche westlich des Boulodromes notwendig, auf der teilweise die Errichtung eines naturnahen Regenrückhaltebeckens geplant wird.
Der Regionalplan Ruhr des RVR weist das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) aus. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen wird der westliche Bereich des Plangebietes als „Wohnbaufläche“ und der östliche Bereich als „Grünfläche“ dargestellt. Aufgrund der derzeitigen Darstellungen im Flächennutzungsplan wird eine parallele 6. Flächennutzungsplanänderung notwendig, mit der das gesamte Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dargestellt wird.
Ansprechperson
- Herr Jendrik Hertzberg, Telefon: 02307/148-2631, E-Mail: jendrik.hertzberg@stadt-kamen.de
- Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 16.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- 22 Ka - Kamener Knapp (Aufhebung)
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Aktuelle Beteiligungen
Bebauungsplan
00 Ka - "Probierplan"
(09.11.2023 - 17.01.2025)