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6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.04.2024 gemäß § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffenen Bereiche weisen eine Größe von 0,7 ha (Änderungsbereich I) bzw. 0,8 ha (Änderungsbereich II) auf und liegen im Norden der Stadt Kamen, unmittelbar südlich der Autobahn A2. Beide Flächen stellen sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche dar. Der erste Änderungsbereich umfasst die östlichen Bereiche der Flurstücke 3288 und 3308, Flur 13, Gemarkung Kamen. Der zweite Änderungsbereich umfasst den nördlichen Bereich des Flurstücks 133 sowie teilweise die Flurstücke 2144, 2176, 2839 und 3264, Flur 13, Gemarkung Kamen.

Die im Änderungsbereich I gelegenen Flächen sowie die westlich angrenzenden Flächen sollen mit dem Ziel entwickelt werden, dort ein Wohnquartier entsprechend der heutigen Nachfrage und Anforderungen an eine flächensparende Bebauung errichten zu können. Während der westliche Teil des geplanten Wohnquartiers im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen bereits als „Wohnbaufläche” dargestellt ist, stellt der Flächennutzungsplan den östlichen Teil (Änderungsbereich I) derzeit als „Grünfläche“ dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohnquartiers zu schaffen, wird die 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen für den östlichen Bereich notwendig. Entsprechend dem genannten Änderungsziel ist eine Änderung von „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ vorgesehen.

Gemäß den regionalplanerischen Zielsetzungen hat die Inanspruchnahme von Siedlungsflächen durch die Kommunen bedarfsgerecht zu erfolgen. Durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verbundene Neuausweisung von Siedlungsflächen werden die regionalplanerisch ermittelten Siedlungsflächenbedarfe der Stadt Kamen jedoch um 0,7 ha überschritten. Somit wird im Rahmen der vorliegenden 6. Flächennutzungsplanänderung eine Rücknahme von Siedlungsflächen an anderer Stelle (Flächentausch) in gleicher Größenordnung erforderlich.

Die im Flächennutzungsplan erforderliche Rücknahme von „Wohnbaufläche“ soll im Norden des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes durchgeführt werden, da in diesem Bereich, der insbesondere stark durch Lärmimmissionen der Autobahn A 2 beeinträchtigt ist, absehbar keine wohnbauliche Entwicklung zu erwarten ist. Der angesprochene Änderungsbereich 2 betrifft Teile der Flurstücke 133, 2144, 2176, 2839 und 3264, Flur 13, Gemarkung Kamen und umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches erfolgte unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen. Damit wird im Rahmen der 6. Flächennutzungsplanänderung den regionalplanerischen Zielsetzungen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Siedlungsbereiche Rechnung getragen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 Ka - Kamener Knapp, durch den die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist.

Lageplan zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Übersichtsplan Plangrundlage: ABK

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Jendrik Hertzberg, Telefon: 02307/148-2631, E-Mail: jendrik.hertzberg@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 16.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren