06.1 Ka - Zollpost
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 Ka "Zollpost" beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka Zollpost.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 11 ha und wird begrenzt durch:
- die Unnaer Straße (B 233) im Westen,
- die BAB 1 im Süden sowie
- die Straße Zollpost.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem beigefügten Plan ersichtlich.
Die Flächen innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka Zollpost dienten ursprünglich der Ansiedlung von Betrieben der Gardinen- und Fertighausbranche und waren entsprechend als Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt.
Auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung der Baunutzungsverordnung von 1968 wurden nach Aufgabe des produzierenden Gewerbes innerhalb des Plangebiets großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Im Jahre 1989 erfolgte eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine planungsrechtliche Grundlage für die zwischenzeitlich etablierten großflächigen Handelsbetriebe zu schaffen, die schon auf Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen BauNVO 1977 nur noch innerhalb von Kerngebieten gem. § 7 BauNVO oder Sondergebieten gem. § 11 BauNVO zulässig waren.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Kamen somit das Ziel, unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzungsänderungen im Bereich der Baumarktangebote sowie der landesplanerischen Vorgaben eine im Hinblick auf die Versorgungsstrukturen der Stadt Kamen und der Nachbarkommunen verträgliche Nutzungskonzeption zu entwickeln, die die vorhandenen Nutzungen langfristig sichert und gleichzeitig städtebaulich verträgliche Entwicklungsperspektiven für das Plangebiet eröffnet.
Anhänge
- Luftbild
- Daten
- Vorlage Aufstellungsbeschluss
- In der Zip-Datei befindet sich die Abgrenzung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 06.1 Ka als Shapefile für die Verwendung im Geoinformationssystem.Shapefile (zip)
Ansprechperson
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
- Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 16.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.12.2014 - 14.01.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
- 02.02.2015 - 16.02.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 06 Ka 1. Änd. - Zollpost
- 06 Ka - Zollpost
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