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Integriertes Energetisches Quartierskonzept Quartier Kaiserau (IEQK) in Kamen-Methler (2024)

Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK)

Im Februar 2023 begann der Erarbeitungsprozess für das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Quartier Kaiserau im Stadtteil Kamen-Methler. Diese Konzepterarbeitung wurde noch im Rahmen des Programmes KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“ (Teil A) gefördert und orientiert sich an den entsprechenden Förderbedingungen. Die Erarbeitung erfolgte im Projektkonsortium, bestehend aus der Innovation City Management GmbH sowie der Gertec GmbH Ingenieursgesellschaft.

Parallel dazu wurden die Erarbeitungsprozesse für das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Kamen-Methler und die Fortschreibung des gesamtstädtischen Klimaschutzkonzeptes angestoßen. Auf allen drei räumlichen Ebenen stand und steht der Klimaschutz im Fokus. Die Bürger- und Akteursbeteiligung konnte bei der Bearbeitung aller drei Konzepte gebündelt durchgeführt werden.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gab es eine digitale Beteiligungsplattform mit einer Mitmachkarte sowie eine Umfrage, zwei Stadtteilkonferenzen und einen Stadtteilspaziergang, deren Ergebnisse in das Integrierte Energetische Quartierskonzept eingeflossen sind.

Über unterschiedliche Medien wie Postwurfsendungen, Banner, Sprühkreide, Social Media, Pressemeldungen sowie die Projekthomepage wurden die Bürgerinnen und Bürger über den Gesamtprozess informiert und zur Beteiligung animiert.

Im Ergebnis beschreibt das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Quartier Kaiserau das ambitionierte Zielszenario „Treibhausgasneutralität 2035“ mit insgesamt 29 Maßnahmen.

Folgende Maßnahmenpakete werden darin beschrieben:

·         Grundlagenmaßnahmen

·         Sanierungsmanagement

·         Sofortmaßnahmen Energie,

·         Maßnahmen Fokus Energie,

·         Maßnahmen Fokus Mobilität und

·         Maßnahmen Fokus Klimaanpassung

Ein wesentliches Ziel des Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes war es, die Basis für die Einrichtung eines Sanierungsmanagements im Quartier Kaiserau zu schaffen, was Voraussetzung und Grundlage für eine weitergehende Förderung nach KfW 432 (Teil B) war – der Umsetzung des Konzeptes in dem Modellquartier, einschließlich der Förderung einer Personalstelle (Sanierungsmanager).

Gegen Ende der Projektbearbeitung (Jahresende 2023) zeichnete sich ab, dass durch die Verfassungsklage der Haushaltsentwurf der Bundesregierung weitreichende Streichungen von Fördermitteln zur Folge haben würde, was zu einem Förderantragsstopp führte. Tatsächlich ist mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushaltsentwurfes für das Jahr 2024 dann auch die Förderung des Programmes KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“ eingestellt worden. „Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen“, heißt es auf der Internetseite der KfW. Die bereits bewilligten Fördermittel für die Konzepterstellung bleiben von dieser Entscheidung unberührt, eine Förderung eines Sanierungsmanagements für das Quartier Kaiserau über die KfW ist damit jedoch ausgeschlossen.

Es werden nun alternative Fördermöglichkeiten gesucht, um das drängende Thema Klimaschutz auf Quartiersebene zeitnah angehen und die Maßnahmen aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept umsetzen zu können.

Unabhängig davon können sich alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien im Quartier Kaiserau mit Hilfe des Quartierskonzeptes und der vorgeschlagenen Maßnahmen einen Überblick darüber schaffen, was für die Weiterentwicklung des Quartiers sinnvoll erachtet wird.

Außerdem bietet die Verbraucherzentrale als anbieterneutrale Institution allen Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Beratungen zu den Themen Dachbegrünung, Starkregenvorsorge, Sanieren und Bauen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Heizen sowie Budget- und Rechtsberatung Energiearmut an. Frau Jutta Eickelpasch steht Ihnen als Ansprechpartnerin der Verbraucherzentrale NRW in der Beratungsstelle Kamen für diese Fragestellungen gerne zur Verfügung.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/kamen

Des Weiteren gibt es umfangreiche kostenlose Online-Seminare zu den Themen Umwelt & Haushalt (https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/online/veranstaltungen/51458?mtm_campaign=Online-Seminare_NRW&mtm_group=Sticky) sowie Energie https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/online/veranstaltungen/51458?mtm_campaign=Online-Seminare_NRW&mtm_group=Sticky

 

Link zur Beschlussvorlage: https://ratsportal.kamen.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=4623

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Gerald Müller, Telefon: 02307/148-2639, E-Mail: gerald.mueller@stadt-kamen.de
  • Frau Stefanie Haake, Telefon: 02307/148-2660, E-Mail: stefanie.haake@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 27.06.2024, Ratsbeschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren